Sachverständigengutachten
Jeder Sachverständige beurteilt Ihre Fragestellungen auf der Basis seiner Fachkompetenz, die maßgeblich von den persönlichen Fähigkeiten des Sachverständigen abhängt. Er orientiert sich an den Intentionen und Zielen des Fragestellers, jedoch bedarf es typischerweise neben der Akzeptanz der Fachkompetenz, der Beachtung teils wirtschaftlicher Zusammenhänge und der Berücksichtigung eines besonderen Fachwissens, stets einer gleichsam globalen Vorschau der Sachverhalte.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
Technische Gutachten
Gefährdungsanalysen
Neutrale Bewertungen
Abnahme technischer Anlagen
Sicherheitsprüfungen hinsichtlich EN 60204
Prüfungen und Gutachten nach VdS 2859
Neutrale Beratungen
Sicherheitsprüfungen nach der BetrSichV
Gerichts- und priv. Gutachten
Fachspezifische Gutachten / Abnahmen
Schiedsgutachten
Beweissicherung
Selbständige Beweisverfahren
Gutachten können je nach Überzeugungskraft ein mediatives Element der Streitbeilegung
darstellen. Entsprechend unseren Tätigkeitsfeldern erstellen wir auch mündliche oder
schriftliche Gutachten zwecks umfassender oder pragmatisch-kurzer Beurteilung einer
Sachlage, Beantwortung konkreter Fragestellungen oder als Grundlage für eine Mediation.
Eine Streitbeilegung, also eine Einigung, erfolgt - selbst vor deutschen Gerichten - häufig erst auf
der Grundlage eines Gutachtens. Zwecks Vermeidung von Gerichts- und Anwaltsgebühren
können im allgemeinen Gutachten bereits im Vorfeld den Ausschlag geben.
Dabei wird es typischerweise erforderlich, ein umfangreiches Sachverständigengutachten anzufertigen, das als der Diskussionsgrundlage dient.
Zertifizierter Sachversändiger für Elektrothermografie